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   OLG Koblenz, 28.06.2001 - 2 U 1546/00   

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https://dejure.org/2001,8103
OLG Koblenz, 28.06.2001 - 2 U 1546/00 (https://dejure.org/2001,8103)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 28.06.2001 - 2 U 1546/00 (https://dejure.org/2001,8103)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 28. Juni 2001 - 2 U 1546/00 (https://dejure.org/2001,8103)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zwangsvollstreckung; Rücktritt; Einwendung; Vollstreckungsgegenklage; Rechtsvernichtende Einwendung

  • Judicialis

    BGB § 117; ; BGB § 326; ; BGB § 433; ; BGB § 440 Abs. 1; ; ZPO § 767; ; ZPO § 767 Abs. 2; ; ZPO § 97 I; ; ZPO § 101; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zeitliche Grenzen der Geltendmachung eines Rücktritts vom Vertrag aufgrund gesetzlichen Rücktrittsrechts

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • LG Heilbronn, 19.08.1999 - 2 O 478/97
    Auszug aus OLG Koblenz, 28.06.2001 - 2 U 1546/00
    Die Klägerin wendet sich als Vollstreckungsschuldnerin gegen einen titulierten Zahlungsanspruch der Beklagten als Vollstreckungsgläubigerin aus dem rechtskräftigen Urteil des Landgerichts Mainz vom 19. Januar 1999 (BA 2 O 478/97).

    Die Beklagte hatte daraufhin bzw. im Hinblick auf die Nichtzahlung und die Tatsache, dass die Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung der Urkunde nicht vertraglich vereinbart war, am 23. Januar 1998 im Verfahren 2 O 478/97 LG Mainz Zahlungsklage gegen die Klägerin erhoben.

    Ihre Einwendung betreffe den durch das Urteil des Landgerichts Mainz im Verfahren 2 O 478/97 festgestellten Zahlungsanspruch der Beklagten, dessen Grundlage damit entfallen sei.

    die Zwangsvollstreckung aus dem rechtskräftigen, vollstreckbaren Urteil des Landgerichts Mains vom 19. Januar 1999 (AZ. 2 O 478/97) für unzulässig zu erklären.

    Die Akte 2 O 478/97 LG Mainz lag vor und war Gegenstand der mündlichen Verhandlung.

  • BGH, 04.10.1982 - GSZ 1/82

    Anpassung des in einem Prozeßvergleich vereinbarten Unterhalts

    Auszug aus OLG Koblenz, 28.06.2001 - 2 U 1546/00
    Ausgangspunkt der Beurteilung ist, dass § 767 Abs. 2 ZPO einer Absicherung der materiellen Rechtskraft dient (vgl. BGH NJW 1983, 228, 230).
  • BGH, 16.02.1961 - VII ZR 191/59

    US-amerikanischer Schiedsspruch - § 767 Abs. 2 ZPO, Ausschluß der Aufrechnung

    Auszug aus OLG Koblenz, 28.06.2001 - 2 U 1546/00
    Bei der nachträglichen Ausübung von Gestaltungsrechten, insbesondere der Aufrechnung und der Anfechtung, kommt es grundsätzlich auf den Zeitpunkt an, in dem das Gestaltungsrecht -- und zwar unabhängig davon, ob der Schuldner den Tatbestand, auf dem seine Gegenforderung beruht, gekannt hat, mag auch die Unkenntnis nicht verschuldet sein (vgl. BGHZ 34, 274, 279) -- entstanden ist und nicht auf den Zeitpunkt, in dem es ausgeübt wurde.
  • BGH, 11.04.1957 - VII ZR 212/56

    Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht des Bürgen

    Auszug aus OLG Koblenz, 28.06.2001 - 2 U 1546/00
    Dies hat der BGH in ständiger Rechtsprechung für gesetzliche Gestaltungsrechte wie für die Aufrechnung (BGHZ 24, 97; 34 a.a.O.; 100, 222, 225) und für die Anfechtung (BGHZ 42, 37, 39 ff.) angenommen.
  • BGH, 01.07.1993 - V ZR 235/92

    Einheitliches Rechtsmittel der Hauptpartei und Streithelfer

    Auszug aus OLG Koblenz, 28.06.2001 - 2 U 1546/00
    Die als einheitliches Rechtsmittel zu behandelnden (vgl. BGH NJW 1993, 2944) Berufungen der Klägerin und ihres Streithelfers haben in der Sache keinen Erfolg.
  • BGH, 01.06.1964 - VII ZR 16/63

    "erbitterte Gegnerin" - § 767 Abs. 2 ZPO, bereits die objektiv gegebene

    Auszug aus OLG Koblenz, 28.06.2001 - 2 U 1546/00
    Dies hat der BGH in ständiger Rechtsprechung für gesetzliche Gestaltungsrechte wie für die Aufrechnung (BGHZ 24, 97; 34 a.a.O.; 100, 222, 225) und für die Anfechtung (BGHZ 42, 37, 39 ff.) angenommen.
  • BGH, 07.07.2005 - VII ZR 351/03

    Präklusion der Aufrechnung

    cc) Demgegenüber will das Berufungsgericht in Übereinstimmung mit dem OLG Koblenz (OLGReport 2001, 455, 457) die Präklusion auch auf den Fall anwenden, daß die Aufrechnungslage zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung nicht bestanden hat, jedoch die Voraussetzungen für die Aufrechnung hätten geschaffen werden können.
  • OLG Karlsruhe, 27.04.2016 - 7 U 92/15

    Verlängerte Vollstreckungsgegenklage: Bereicherungsrechtliche Rückforderung der

    Die Präklusion ist jedoch nicht auf den Fall anzuwenden, dass die Rücktritts- bzw. Aufrechnungslage zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung nicht bestanden hat, jedoch die Voraussetzungen für die Aufrechnung hätten geschaffen werden können (so aber: OLG Koblenz, OLGR 2001, 455, 457, juris Tz. 50).
  • OLG Karlsruhe, 30.03.2016 - 7 U 92/15

    Verlängerte Vollstreckungsgegenklage; Präklusion; Einwendungen; Rücktritt;

    Die Präklusion ist jedoch nicht auf den Fall anzuwenden, dass die Rücktritts- bzw. Aufrechnungslage zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung nicht bestanden hat, jedoch die Voraussetzungen für die Aufrechnung hätten geschaffen werden können (so aber: OLG Koblenz, OLGR 2001, 455, 457, [...] Tz. 50).
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